Kann ich einen Firmennamen als Marke schützen?
Sie können Ihren Firmennamen als Marke anmelden. Oft wird der Firmenname auf eine besondere Art und Weise dargestellt. Der Firmenname weist dann eine besondere Ausgestaltung auf, oft mit einer speziellen Farbgestaltung. Es ist dann die Frage, ob der Firmenname als Wortmarke oder als Wort-Bildmarke geschützt werden soll. Zumeist entscheidet sich der Firmeninhaber dazu, beide Varianten zu schützen. Er erzielt so den umfassenderen und sichersten Schutz. Allerdings fallen in diesem Fall auch die doppelten Amtsgebühren an.
Kann ich einen Slogan als Marke schützen?
Sie können auch einen Slogan als Marke anmelden. Allerdings ist die Voraussetzung zu erfüllen, dass der Marktteilnehmer erkennt, dass es sich um eine Herkunftsangabe handelt. Der Kunde muss also erkennen, dass hier ein spezielles Unternehmen auf sich aufmerksam macht und nicht nur eine bloße Anpreisung stattfindet. Ein Slogan "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wäre daher sicherlich nicht eintragungsfähig. Der Slogan "Leistung aus Leidenschaft" kann ebenfalls auf eigentlich jedes Unternehmen angewandt werden. Der Marktteilnehmer kann hier ncht erkennen, dass ein spezielles Unternehmen auf sich aufmerksam macht. Es besteht keine Herkunftsfunktion und der Slogan kann nicht als Marke eingetragen werden.
Andererseits wurden die Slogans "Geiz ist geil", "Vorsprung durch Technik", "Ich liebe es" und "Nichts ist unmöglich" als Marken eingetragen. Ihnen wird bei diesen Slogans immer das entsprechende Unternehmen einfallen und daher ist die Herkunftsfunktion erfüllt.
Kann ich ein Logo als Marke schützen?
Sie können ein einzelnes grafisches Element, beispielsweise ein Logo, als Marke anmelden. Es stellt sich dann die Frage, ob das Logo einen Textbestandteil aufweist. Falls ja, handelt es sich um eine Wort-Bildmarke. Andernfalls liegt eine Bildmarke vor. Die Amtsgebühren sind dieselben. Allerdings spielt der Textbestandteil eventuell bei der Bewertung der Verwechslungsgefahr eine Rolle, also bei der Frage, ob eine Kollision mit einem älteren Markenrecht besteht.
Brauche ich eine Markenrecherche?
Eine Markenrecherche ist immer vor der Anmeldung einer Marke zu empfehlen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie sich schadensersatzpflichtig machen. Außerdem laufen Sie das Risiko, dass Ihre Marketingausgaben vollständig umsonst waren, da Ihre Produktverpackungen und eventuell die Produkte selbst vernichtet werden müssen, da sie ein älteres Markenrecht verletzen.
Bitte beachten Sie, dass das Patentamt keine Prüfung auf ältere Markenrechte vornimmt. Wird daher Ihre Marke eingetragen, bedeutet das nicht, dass dies einer Benutzungserlaubnis gleich käme.
Prüft das Patentamt, ob fremde Rechte verletzt werden?
Nein. Das Patentamt prüft nicht, ob Ihre Markenanmeldung ältere Rechte verletzen könnte. Das Patentamt prüft nur, ob Ihre Marke die Waren und Dienstleistungen beschreibt, für die sie eingetragen werden soll, und ob die Marktteilnehmer erkennen können, dass eine Marke überhaupt vorliegt oder nur eine simple Anpreisung wie "super!" oder "erstklassig".
Die Prüfung auf ältere Markenrechte müssen Sie in Eigenregie vornehmen. Sie sollten hierzu einen erfahrenen Patent- oder Rechtsanwalt beauftragen, der Ihnen nicht nur Rechercheergebnisse schickt, sondern diese auch fachgemäß auswertet.